AGB

AGB


1. Vertragsabschluss und Leistungsumfang

Verträge zwischen der Band Gentlemen’s Blues und dem Auftraggeber kommen erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Band zustande. Beide Vertragspartner versichern mit Vertragsschluss, zu diesem berechtigt zu sein. Der Umfang der beiderseitigen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der schriftlichen Auftragsbestätigung der Band. Die Band verpflichtet sich, bei Leistungsänderungen, Abweichungen oder Änderungen der AGB den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Angebote sind freibleibend. Änderungen der Vertragsleistungen bedürfen der schriftlichen Form.


2. Preise

Kostenvoranschläge der Band sind verbindlich. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die durch unrichtige Angaben des Auftraggebers bedingt sind oder durch den Auftraggeber gewünscht werden und dadurch entstehende Verzögerungen oder Änderungen der Leistungen werden dem Auftraggeber nach den geltenden Vergütungssätzen jedoch zusätzlich in Rechnung gestellt. Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel örtliche Abgaben, KSK-Beiträge, evtl. anfallende Sozialleistungen oder GEMA-Gebühren, sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Band ist berechtigt, eine Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungen sind sofort nach Eingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung wird eine Zahlungsaufforderung zunächst in elektronischer Form zugestellt. Als verspätet gilt ein Zahlungseingang mehr als 14 Tage nach Erbringen der Leistung. Sollte herauf nicht eingegangen werden, erfolgt 14 Tage nach der Mail ein "Einschreiben eigenhändig" mit Rücksendeschein. Die Kosten hierfür zzgl. der Aufwandskosten werden mit der bestehenden Rechnung addiert. Die Band Gentlemen’s Blues ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes einen Vorschuss in Höhe von 10% des veranschlagten Endpreises bei Vertragsabschluss in Rechnung zu stellen.


3. Arbeitsbedingungen

Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass der für den Auftritt der Band vereinbarte Platz zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung steht. Zudem ist die freie Zufahrt zum Entladen der Fahrzeuge und Zugang zu den Veranstaltungsräumen zu diesem Zeitpunkt erforderlich. Erforderliche Zufahrtscheine, Parkausweise oder Eintrittskarten gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden den Musikern entsprechend zugestellt. Sollte durch einen besonders erschwerten oder verspäteten Zugang zu den Veranstaltungsräumen ein rechtzeitiger Spielbeginn der Band nicht möglich sein, geht dies zu Lasten des Auftraggebers; auch kann sich hierdurch die vereinbarte Spielzeit ggf. verkürzen. Speisen und Getränke im normalen Rahmen sind für die Musiker und Techniker der Band gern gesehen. Die Musiker der Band verpflichten sich alle getroffenen Rahmenvereinbarungen uneingeschränkt einzuhalten, dies gilt z.B. für den Beginn und Spieldauer. In der Gestaltung und Darbietung ihres Programms ist die Band jedoch frei und nicht an Weisungen gebunden. Anregungen des Veranstalters, z.B. hinsichtlich lokalbedingter Details, werden aber gern entgegengenommen. Bei Ausfall eines oder mehrerer Bandmitglieder ersetzt die Band dieses nach Möglichkeit. Dem Veranstalter stehen jedoch keine Ansprüche aus evtl. Umformierungen der Band zu. Verspätungen, Wartezeiten und Ablaufänderungen, die von der Band nicht verschuldet wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.


4. Haftung und Gewährleistung

Die Haftung durch die Band Gentlemen‘s Blues gegenüber dem Auftraggeber auf Schadenersatz wegen vertraglicher Ansprüche ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Band herbeiführt wurde. Dies betrifft ausdrücklich nicht eine Absage der Veranstaltung von Seiten der Band. Die Band übernimmt keine Haftung für seitens des Auftraggebers zur Durchführung der Veranstaltung gestelltes Material, Geräte, Zelte, Inventar, Instrumente, Räume und Plätze. Der Auftraggeber gewährleistet die Sicherheit der Musiker von Gentlemen’s Blues. Schäden, die vom Auftraggeber, dessen Mitarbeitern, Gästen oder Dritten (die vom Auftraggeber beauftragt wurden) gegenüber der Band und ihrem Equipment verursacht werden, trägt der Auftraggeber. Stellt der Auftraggeber eigene oder angemietete Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung des Auftritts zur Verfügung, stellt er sicher, dass für die Durchführbarkeit der Veranstaltung die Räumlichkeiten geeignet sind. Die Anforderungen an die Spielfläche sind dem Technical Rider der Band zu entnehmen. Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung – falls erforderlich – entsprechende Genehmigungen für die Veranstaltung einzuholen. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber den Leistungsmangel unverzüglich zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Reklamationen gegen Gentlemen’s Blues können nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des §377 HGB gerügt wurde. Bei auftretenden Störungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden und so gering wie möglich zu halten.


5. Kündigung und Rücktritt

Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Band Gentlemen’s Blues jederzeit zu kündigen. Für den Fall der Kündigung hat der Auftraggeber alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen direkten Kosten zu ersetzen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber durch die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses die Zahlung der vereinbarten Honorare für die Musiker und bereits erbrachter Leistungen nach folgender Staffelung zu zahlen:


  • Rücktritt bis 90 Tage vor Leistungsbeginn: 10%
  • Rücktritt ab 90 Tage vor Leistungsbeginn: 35%
  • Rücktritt ab 60 Tage vor Leistungsbeginn: 50%
  • Rücktritt ab 30 Tage vor Leistungsbeginn: 65%
  • Rücktritt ab 10 Tage vor Leistungsbeginn: 80%
  • Rücktritt am Tag der Veranstaltung: 100%



    Der Grund zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unberührt. Wird die Veranstaltung in Folge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder verhindert, so können die Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Die Band ist in diesem Fall berechtigt, für die bereits erbrachten oder für die zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine Ausgleichszahlung in der Höhe der entstandenen Kosten zu verlangen. Im Falle einer Terminverschiebung auf einen anderen Tag nach Abschluss des Vertrages wird ein Aufschlag von 10% des vereinbarten Preises fällig. Sollte die Band den Auftrag absagen müssen, werden bereits getätigte Zahlungen in vollem Umfang zurückerstattet; dies gilt nicht für eine Absage in Folge nicht voraussehbarer höherer Gewalt. Bei einer Absage der Band bemüht sich diese um Ersatz, ist aber nicht über die bereits empfangenen Zahlungen hinaus haftbar.


    6. Gästekarten

    Bei öffentlichen Veranstaltungen stellen gewerbliche Veranstalter der Band je Veranstaltungstag eine Gästekarte pro Bandmitglied kostenlos zur Verfügung. Die Leistung dieser Karten bezieht sich nur auf das Eintrittsgeld. Die Band übergibt dem Veranstalter spätestens am Veranstaltungstag die Namen der von ihr geladenen Gäste. Alternativ erhält die Band zehn Werktage vor dem Veranstaltungstag entsprechend der Anzahl beleghafte Eintrittskarten vom Veranstalter.


    7. Vertragsverletzung

    Bei grober Verletzung der Vertragsinhalte und Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich die Band ein Absagen der Veranstaltung vor. Ihr Gagenanspruch bleibt davon unberührt. Band und Veranstalter verpflichten sich dazu, gegenüber Dritten Stillschweigen über alle Vertragsinhalte zu wahren.


    8. Datenschutz

    Die Band Gentlemen’s Blues garantiert, dass eine Weitergabe von Adressen oder anderen Kundeninformationen nicht erfolgt. Alle personenbezogenen Daten, die für die Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG und DSGVO gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.


    9. Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand

    Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.



    Berlin, 01.01.2018

    Gentlemen’s Blues

    Karnuth / Neumann / Richey / Schäfer / Völker GbR